Informationen - Was Sie wissen sollten

Allgemeine Reisebedingungen


Allgemeine Reisebedingungen - gültig ab 01.07.2018

Die nachstehenden Allgemeinen Reisebedingungen gelten für alle von "smiling-REISEN" (nachstehend Veranstalter genannt) organisierten Pauschalreisen (mehrtägige Busreisen) und Tagesfahrten. Reisen mit anderen Verkehrsträgern werden nicht organisiert.

1. Abschluß des Pauschalreisevertrages
1.1. Reiseanmeldungen können mündlich, telefonisch, durch E-Mail, SMS oder Fax erfolgen. Der Reisevertrag soll mit unserem Formular (Reiseanmeldung/-Bestätigung) erfolgen, einschl. sämtliche Abreden, Nebenabreden und Sonderwünsche.
1.2. An die Reiseanmeldung ist der Reisende 10 Tage gebunden. Innerhalb dieser Frist erfolgt die übergabe des Reisevertrages.
1.3. Telefonisch nehmen wir nur verbindliche Reservierungen vor. Daraufhin erfolgt die übergabe des Reisevertrages.
1.4. Eine von der Reiseanmeldung abweichende oder nicht rechtzeitige Reise-Bestätigung ist ein neuer Vertragsantrag.
1.5. Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr oder im Internet erfolgen nicht.

2. Vermittelte Leistungen
2.1. Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, den Reiseunterlagen und in sonstigen Erklärungen als vermittelt bezeichnete zusätzliche Nebenleistungen (Besuch von Veranstaltungen usw.) sind wir nicht Veranstalter sondern Vermittler. Als Vermittler haften wir insofern nur für die Vermittlung, nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst. Unsere vertragliche Haftung als Vermittler ist ausgeschlossen, soweit nicht Körperschäden, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, Hauptpflichten aus dem Reisevermittlervertrag betroffen sind, eine zumutbare Möglichkeit zum Abschluß einer Versicherung besteht oder eine vereinbarte Beschaffenheit fehlt.
2.2. Für Leistungen, die erst nach Beginn der Erbringung einer Pauschalreiseleistung vom Reisenden z.B. am Urlaubsort ausgewählt werden, ist Punkt 2.1. maßgeblich.


3. Paß-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten
Wir führen Reisen ausschließlich innerhalb Deutschlands durch.

4. Zahlung des Reisepreises
4.1. Bei Abschluß des Reisevertrages sind 20 % des Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung des Sicherungsscheines gem. § 651 k BGB zu zahlen.
4.2. Der Restbetrag ist frühestens 3 Wochen vor Reisebeginn zu zahlen.
Der Restbetrag ist erst zu zahlen, wenn die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist und „smiling-REISEN“ als Veranstalter nicht mehr zurücktreten kann.
4.3. Buchungen ab 2 Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisegast zur sofortigen Zahlung des Reisepreises in voller Höhe.


5. Leistungen und Pflichten / Leistungsänderung
5.1. Der Veranstalter behält sich änderungen der Leistungsbeschreibung sowie der Preise vor. Darüber muß er den Reisenden vor Reiseanmeldung informieren.
5.2. Der Veranstalter muß vor der Reiseanmeldung informieren über wesentliche Eigenschaften der Reise, wie Reisepreis, An- und Restzahlung, Mindestteilnehmerzahl, Leistungen, Rücktrittsentschädigung, Formblatt für Pauschalreisen.
5.3. Unerhebliche änderungen der Reiseleistungen durch den Veranstalter sind einseitig zulässig - müssen jedoch gegenüber dem Reisenden vor Reisebeginn erklärt werden. Erheblich änderungen bedürfen der Zustimmung des Reisenden. Bei Nichteinverständnis kann der Reisende zurücktreten.

6. Preiserhöhung und Preissenkung
6.1. Der Veranstalter kann Preiserhöhungen bis 8 % des Reisepreises einseitig nur bei Vorliegen der Gründe für die Erhöhung aus sich unmittelbar ergebenden und nach Vertragsabschluß erhöhten Beförderungskosten (Treibstoff), erhöhten Steuern und sonstigen Abgaben (Touristenabgaben) vornehmen. Diese Erhöhung muß dem Reisenden bis spätestens 20 Tage vor Reisebeginn mitgeteilt werden, sonst ist die Preiserhöhung nicht wirksam.

7. Vertragsübertragung - Ersatzreisende
7.1. Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seine Teilnahme nicht gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen.
7.2. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Reisende dem Veranstalter gegenüber als Gesamtschuldner.
7.2 Entstehen durch den Eintritt des Ersatzreisenden Mehrkosten, so können diese bei entspr. Nachweis eingefordert werden.

8. Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn - Nichtantritt der Reise
8.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Mißverständnissen sollten Sie den Rücktritt schriftlich erklären. Maßgeblich ist der Zugang des Rücktritts beim Veranstalter.
8.2. Treten Sie von der Reise zurück, hat der Veranstalter keinen Anspruch auf die Zahlung des Reisepreises.
8.3. Für getroffene Reisevorkehrungen und Aufwendungen kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen: (Entschädigungspauschale)
• bis 30 Tage vor Reisebeginn = 5 %
• ab 29. Tag vor Reisebeginn = 15 %
• ab 14. Tag vor Reisebeginn = 35 %
• ab 7. Tag vor Reisebeginn = 60 %
Wir empfehlen den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung.
8.4. Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Anspruch auf Entschädigung nicht entstanden ist oder die Entschädigung wesentlich niedriger als die angeführte Pauschale sei.

9. Umbuchung und änderungen auf Verlangen des Reisenden
Grundsätzlich besteht nach Vertragsabschluß kein Anspruch des Reisenden auf änderungen des Vertrages. Der Veranstalter kann jedoch, soweit es für ihn zulässig und zumutbar ist, Wünsche des Reisenden berücksichtigen. Der Veranstalter kann bei Umbuchungen etc. als Bearbeitungsentgelt 15,- EURO verlangen soweit er keine höhere Entschädigung nachweist.

10. Reiseabbruch
Wird die Reise nach Reisebeginn infolge eines Umstandes abgebrochen oder wird eine Leistung aus einem Grund nicht in Anspruch genommen, der in der Sphäre des Reisenden liegt (z.B. Krankheit), so hat der Veranstalter bei den Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen sowie erzielter Erlöse für die nicht in Anspruch genommenen Leistungen zu erreichen, sofern es sich nicht um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

11. Kündigung bei schwerer Störung durch den Reisenden - Mitwirkungspflicht
Der Veranstalter kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für den Veranstalter und/oder die Reisenden nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt entspr. auch, wenn sich der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Dem Veranstalter steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reise-Leistungen ergeben. Schadenersatzansprüche des Veranstalters bleiben insofern unberührt.

12. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
12.1 Der Veranstalter hat den Reisenden vor Reiseanmeldung und in der Reisebestätigung über Mindestteilnehmerzahl und Frist zu informieren. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Veranstalter vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Hierbei gelten folgende Fristen:
• bei einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen - 20 Tage vor Reisebeginn
• bei einer Reisedauer von 2 - 6 Tagen - 7 Tage vor Reisebeginn
• bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen - 48 Stunden vor Reisebeginn
12.2. Tritt der Veranstalter vom Vertrag zurück, verliert er den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis und ist zur Rückzahlung des Reisepreises verpflichtet.

13. Rücktritt des Veranstalters bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen
Der Veranstalter kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn er auf Grund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist und er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund erklärt. Tritt der Veranstalter vom Vertrag zurück, verliert er den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis und ist zur Rückzahlung des Reisepreis verpflichtet.

14. Reisemängel, Rechte und Obliegenheiten des Reisenden
14.1. Der Reisende hat dem Veranstalter einen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Wenn der Veranstalter wegen der schuldhaften Unterlassung der Anzeige durch den Reisenden nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende keine Minderung oder Schadenersatz verlangen.
14.2. Reisemängel sind während der Reise bei der Reiseleitung oder dem Busfahrer anzuzeigen oder direkt beim Veranstalter (Kontaktdaten sind dem Reisevertrag zu entnehmen).
14.3. Der Reisende kann Abhilfe verlangen. Der Veranstalter hat darauf den Reisemangel zu beseitigen. Adressat des Abhilfeverlangens ist die Reiseleitung bzw. der Busfahrer oder direkt der Veranstalter. Wenn der Veranstalter nicht innerhalb einer angemessenen Frist abhilft, kann der Reisende selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Wird die Abhilfe verweigert oder ist sie sofort notwendig, bedarf es keiner Frist.
Der Veranstalter kann die Abhilfe nur verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels den Wert der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Reisenden über Ersatzleistungen, Rückbeförderung etc. und Folgen konkret zu informieren und seine Beistandspflicht zu erfüllen.
14.4. Für die Dauer des Reisemangels mindert sich der Reisepreis (siehe Punkt 14.1.).
14.5. Wird die Pauschalreise durch den Reisemangel erheblich beeinträchtigt, kann der Reisende den Vertrag nach Ablauf einer von ihm zu setzenden angemessenen Frist kündigen. Verweigert der Veranstalter die Abhilfe oder ist sie sofort notwendig, kann der Reisende ohne Fristsetzung sofort kündigen.
14.6. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz verlangen. Bei Schadenersatzpflicht hat der Veranstalter den Schadenersatz unverzüglich zu leisten.
14.7. Hat der Reisende aufgrund desselben Ereignisses gegen den Veranstalter Anspruch auf Schadenersatz oder auf Erstattung eines infolge einer Minderung zu viel gezahlten Betrages, so muß der Reisende den Betrag anrechnen lassen, den er aufgrund desselben Ereignisses als Entschädigung oder als Erstattung nach Maßgabe internationaler übereinkünfte oder von auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften erhalten hat.

15. Haftungsbeschränkung
15.1 Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
15.2 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich der Veranstalter gegenüber dem Reisenden auf diese übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen.
15.3 Anrechnung von Entschädigungen - siehe Punkt 14.7.

16. Verjährung und Geltendmachung
16.1. Die Ansprüche sind gegenüber dem Veranstalter „smiling-REISEN“ geltend zu machen.
16.2. Die Ansprüche des Reisenden - ausgenommen Körperschäden - nch § 651i Abs. 3 BGB (Abhilfe, Kündigung, Minderung, Schadenersatz) verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.

17. Verbraucherstreitbeilegung und Online-Streitbeilegungsplattform
17.1. Unser Unternehmen „smiling-REISEN“ nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbrauerschlichtungsstelle teil.
17.2. Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten bereit

18. Gerichtsstand
Der Reisende kann den Veranstalter an dessen Sitz verklagen.
Für Klagen des Veranstalters gegenüber dem Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgeblich.

Reiseveranstalter:
„smiling-REISEN“ - Inhaber: Margret Hoffmann
01968 Senftenberg, Fischreiherstr. 13
Tel. 03573-3653952 / Fax 03573-3653953

Kontaktadresse für Beistand und Mängelanzeigen: „smiling-REISEN“ -Adresse wie oben